vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel XI (Löschnigg)

Löschnigg10. AuflSeptember 2016

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.

idF BGBl I 2000/44

1
Die Regelungen über die Zuständigkeiten der jeweiligen Bundesminister ergeben sich aus der Anlage 2 zu § 2 Bundesministeriengesetz (BMG). Seit 1. 2. 2009 ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) mit der Vollziehung des AngG betraut.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!