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Artikel 7 ADR

81. LfgMai 2017

Dieses Übereinkommen tritt einen Monat nach dem Tage in Kraft, an dem die Anzahl der in Artikel 6 Abs. 1 erwähnten Staaten, die es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, sich auf fünf erhöht hat. Die Anlagen des Übereinkommens werden jedoch erst sechs Monate nach dessen Inkrafttreten wirksam.

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