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Unternehmensgesetzbuch: Großkommentar, Zib/Dellinger
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Artikel 6 (Zehetbauer)
Zehetbauer
1. Aufl
Mai 2019
Art 6. 1.
Der Frachtbrief muss folgende Angaben enthalten:
Ort und Tag der Ausstellung;
Name und Anschrift des Absenders;
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