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Artikel 4 Karawankenstraßentunnel

53. LfgAugust 2003

Vollzugsmaßnahmen

 

Beide Seiten werden an die zuständigen Stellen herantreten, damit von diesen sichergestellt wird, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung je: weils für die Fahrt aus ihrem Staatsgebiet in das der anderen Vertragspartei

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