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Artikel 1 § 3 KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 2 Höhe und Anspruchsdauer

 

(1) Das Kinderbetreuungsgeld beträgt bei einer Anspruchsdauer von bis zu 365 Tagen ab der Geburt des Kindes 33,88 Euro täglich. Eine kürzere Inanspruchnahme erhöht nicht den Tagesbetrag. Eine verlängerte Inanspruchnahme ist gemäß § 5 möglich.

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