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Artikel 1 § 2 KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 2 Anspruchsberechtigung

 

(1) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind) bzw. eine Krisenpflegeperson für ein Krisenpflegekind, sofern (BGBl I 2019/24, ab 1. 7. 2018)

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