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Artikel 17: Ausschlüsse

Maitz1. AuflJuli 2017

Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst der Versicherungsschutz nicht Unfälle:

die die versicherte Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer) soweit sie nach österreichischem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges erleidet; bei einer ausschließlich mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit; bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;

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