Artikel 68
Inhalt des Nachlasszeugnisses
Das Zeugnis enthält folgende Angaben, soweit dies für die Zwecke, zu denen es ausgestellt wird, erforderlich ist:
Artikel 68
Inhalt des Nachlasszeugnisses
Das Zeugnis enthält folgende Angaben, soweit dies für die Zwecke, zu denen es ausgestellt wird, erforderlich ist:
