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Art 516 - Langfristige Finanzierungen

1. LfgNovember 2018

Die Kommission erstattet bis zum 31. Dezember 2015 Bericht über die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Förderung langfristiger Investitionen in wachstumsfördernde Infrastrukturen.

Ehemalige unionsrechtliche Grundlagen: keine

Ehemalige österreichische Bestimmungen: keine

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