KAPITEL VI
GERICHTLICHE VERGLEICHE UND ÖFFENTLICHE URKUNDEN
Artikel 48
Anwendung dieser Verordnung auf gerichtliche
Vergleiche und öffentliche Urkunden
KAPITEL VI
GERICHTLICHE VERGLEICHE UND ÖFFENTLICHE URKUNDEN
Artikel 48
Anwendung dieser Verordnung auf gerichtliche
Vergleiche und öffentliche Urkunden
