vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 451 - Verschuldung

1. LfgNovember 2018

(1) Institute legen hinsichtlich ihrer gemäß Art 429 berechneten Verschuldungsquote und der Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung folgende Informationen offen:

die Verschuldungsquote sowie die Art und Weise, wie das Institut Art 499 Absätze 2 und 3 anwendet,eine Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgröße sowie eine Abstimmung dieser Größe mit den einschlägigen in veröffentlichten Abschlüssen offengelegten Angaben,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte