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Art 399 - Anerkannte Kreditrisikominderungstechniken (Siegl)

Siegl1. LfgNovember 2018

(1) Für die Zwecke der Artikel 400 bis 403 umfasst der Begriff ‚Garantie‘ die nach Teil 3 Titel II Kapitel 4 anerkannten Kreditderivate, ausgenommen synthetische Unternehmensanleihen (Credit Linked Notes).

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