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Art 27 EuGüVO/EuPartVO (Wais)

Wais1. AuflJänner 2024

Art 27 Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht ist unter anderem maßgebend für

die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während und nach der Ehe,die Übertragung von Vermögen von einer Kategorie auf die andere,

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