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Art 24 (Berger)

Berger2. AuflSeptember 2023

Art 24 (1) Die Differenzbesteuerung gemäß § 24 findet keine Anwendung,

auf die Lieferung eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemein

Seite 1047

schaftsgebiet angewendet worden ist. Dies gilt nicht für Kunstgegenstände, die vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolgern geliefert

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