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Art 18 EuUntVO (Weber)

Weber1. AuflOktober 2022

Artikel 18
Sicherungsmaßnahmen

 

Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, alle auf eine Sicherung gerichteten Maßnahmen zu veranlassen, die im Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehen sind.

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