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Art 18 (Berger)

Berger2. AuflSeptember 2023

Art 18 (1) Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlagen

für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen undfür die Lieferungen, für die die Steuer gemäß Art. 25 Abs. 5 geschuldet wird,

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