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Art 10 HKÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 10

 

Die zentrale Behörde des Staates, in dem sich das Kind befindet, trifft oder veranlasst alle geeigneten Maßnahmen, um die freiwillige Rückgabe des Kindes zu bewirken.

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