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Anhang X (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen (BGBl II 206/1998, ausgegeben am 25. Juni 1998, idF BGBl II 171/2010, ausgegeben am 16. Juni 2010)

Auf Grund des § 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/1998 wird verordnet:

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