Materialien
IA EB zur Nov 2000 (IA/168 A 21. GP NR, zu Anh 2)
Gemäß Anhang 2 werden schutzwürdige Gebiete in vier, nach ökozentrischen bzw. anthropozentrischen Kriterien ausgewählte Kategorien eingeteilt. Eine derartige Berücksichtigung des Standortes ergibt sich unmittelbar aus dem Anhang III der ÄnderungsRL, der für das Setzen von Schwellenwerten bzw. die Einzelfallprüfung folgende Auswahlkriterien festlegt: