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Änderungen des IPR-Gesetzes

Zahradnik/Krumhuber2. AuflOktober 2011

(§§ 33a und 50 Abs 3 IPRG)

Das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz), BGBl. Nr. 304, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2000, wird wie folgt geändert:

1. Nach dem § 33 wird folgender § 33a samt Überschrift eingefügt:

Im Effektengiro übertragbare Wertpapiere

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