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Allgemeiner Teil (Csoklich)

Csoklich7. LfgJänner 2021

Präambel

Inhaltsübersicht

Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme der Pflicht zur Zahlung der Prämie in diesen Bedingungen gleichgestellt: Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.

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