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a. Allgemeines

Tanzer2. AuflNovember 2009

II/190
Jedes Subjekt einer Personenertragsteuer, sei es ein Mensch im Rahmen der Einkommensteuer oder eine juristische Person als ein der Körperschaftsteuer unterliegendes Gebilde, ist steuersubjekttypologisch in dreierlei Hinsicht imstande, Werte zu erlangen:

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