Lichtfarben
§ 9 Bei der Verwendung einer Lichtquelle mit einer Farbtemperatur von 2854° K entsprechend der Normlichtart A im Normalvalenz-System CIE 1931 der Internationalen Beleuchtungskommission müssen die Farbwertanteile x, y und z des aus- oder rückgestrahlten Lichtes innerhalb der folgenden Grenzen liegen:

