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§ 9 FeuerschutzStG

105. LfgOktober 2020

(1) Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. April 1942 in Kraft getreten. Die durch die Verkehrsteuernovelle 1948, BGBl. Nr. 57/1948, bewirkten Änderungen sind am 1. April 1948 wirksam geworden. (Verordnung vom 8. Jänner 1942, Deutsches RGBl. I S. 26, § 1 Abs. 1, BGBl. Nr. 57/1948, Art. VI Abs. 1.)

(2) § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 13/1993 ist ab dem 1. Jänner 1993 anzuwenden. (BGBl 1993/13)

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