XIII. ABSCHNITT
Besondere Vorschriften für die Verkehrsüberwachung mittelsbildverarbeitender technischer Einrichtungen, Straf- und Schlussbestimmungen
§ 98a. Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung
XIII. ABSCHNITT
Besondere Vorschriften für die Verkehrsüberwachung mittelsbildverarbeitender technischer Einrichtungen, Straf- und Schlussbestimmungen
§ 98a. Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung
