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§ 955 ABGB (Parapatits)

Parapatits5. AuflMai 2021

§ 955. Hat der Geschenkgeber dem Beschenkten eine Unterstützung in gewissen Fristen zugesichert, so erwächst für die Erben derselben weder ein Recht, noch eine Verbindlichkeit; es müsste denn in dem Schenkungsvertrage ausdrücklich anders bedungen worden sein.

Schenkung

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