Achtzehntes Hauptstück
Von Schenkungen
§ 938. Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.
Achtzehntes Hauptstück
Von Schenkungen
§ 938. Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.