vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 938 ABGB (Liedermann)

Liedermann6. AuflAugust 2023

Achtzehntes Hauptstück
Von Schenkungen.

 

§ 938 Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeltlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte