Achtzehntes Hauptstück
Von Schenkungen.
§ 938 Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeltlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.
Achtzehntes Hauptstück
Von Schenkungen.
§ 938 Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeltlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.