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§ 8 Koordination (Streithofer)

Streithofer8. AuflJänner 2025

(1) Werden in einer Arbeitsstätte, auf einer Baustelle oder einer auswärtigen Arbeitsstelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber beschäftigt, so haben die betroffenen Arbeitgeber bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Sie haben insbesondere

ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gefahrenverhütung zu koordinieren und

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