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§ 8 FSG-PV (Novak)

Novak91. LfgMai 2021

2. Abschnitt
Fahrprüfer

 

§ 8 (1) Die Ausbildung zum Fahrprüfer ist nach dem Lehrplan gemäß Anlage 4 durchzuführen. Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 50 Minuten.

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