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§ 86 DVEheG (Teschner)

Teschner5. AuflApril 2019

§ 86. (1) Zur Mitwirkung in Ehesachen ist der Staatsanwalt am Sitze des Prozeßgerichts zuständig, in Wien der Staatsanwalt beim Landesgericht für Strafsachen Wien [I].

(2) aufgehoben.

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