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§ 82 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch27. LfgJuni 2019

Inhaltsübersicht

1. Verordnungen mit Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen

1.1. Verordnungsermächtigung

1
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung für genehmigungspflichtige Arten von Anlagen die

nach dem Stand der Technik (§ 71a) und

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