vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 81 AbgEO (Liebeg)

Liebeg2. AuflOktober 2020

§ 81. Auf die Verwertung einer an den Vollstrecker herausgegebenen beweglichen körperlichen Sache gemäß § 76 findet § 79 Abs. 2 und 3 sinngemäß Anwendung.

IdF BG BGBl I 2019/104 (Art 6).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte