vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 818 ABGB (Nemeth)

Nemeth6. AuflAugust 2023

§ 818 ist mit dem ErbRÄG 2015 entfallen (vgl Mat 39: „Hinweis … kann entfallen.“).

1
Die Einantwortung hing – auch nach alter Rechtslage – nicht von der Entrichtung von Steuern und Gebühren ab. Zu beachten sind das GrEStG sowie das StiftEG. Erbschaftssteuer wird seit dem 1. 8. 2008 nicht mehr eingehoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte