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Bewertungsgesetz: Kommentar, Twaroch/Wittmann/Frühwald
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§ 79 BewG (Twaroch/Wittmann/Frühwald)
10. Lfg
Jänner 1994
C. Inlandsvermögen
§ 79 (1)
Zum Inlandsvermögen gehören:
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§ 79 BewG