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§ 73 EheG (Nademleinsky)

Nademleinsky6. AuflAugust 2023

d) Begrenzung und Wegfall des Unterhaltsanspruchs

 

§ 73 (1) Ein Unterhaltsberechtigter, der infolge sittlichen Verschuldens bedürftig ist, kann nur den notdürftigen Unterhalt verlangen.

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