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§ 73 EEffG (Brandstätter)

Brandstätter1. AuflJuli 2024

(1) Die E-Control kann auf Anfrage der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ folgende Einzeldaten, die der E-Control von Unternehmen gemäß § 42 mittels standardisiertem Kurzbericht gemeldet wurden, elektronisch und unentgeltlich übermitteln:

gebäudebezogene Informationen zu Art und Größe der Nutzfläche in m2;

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