vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 71 NAG (Bleckmann)

Bleckmann3. AuflFebruar 2025

Zertifizierte Forschungseinrichtung

 

(1) Der Bundesminister für Inneres hat auf begründeten Antrag mit Bescheid ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren auszustellen, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte