Ausstellung des Führerscheines (Bestätigung über die Lenkerberechtigung) und des Ausweises zum Lenken von Motorfahrrädern (Mopedausweis)
§ 71 [aufgehoben]
Ausstellung des Führerscheines (Bestätigung über die Lenkerberechtigung) und des Ausweises zum Lenken von Motorfahrrädern (Mopedausweis)
§ 71 [aufgehoben]
