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§ 6 KrntErbhöfeG (Eccher)

EccherOnlineaktualisierung 5.01April 2026

§ 6 (1) Können sich mehrere nach dem Alleineigentümer eines Erbhofs zugleich eintretende Miterben nicht einigen, wer von ihnen Anerbe werden soll, so hat diesen das Verlassenschaftsgericht nach folgenden Regeln zu bestimmen:

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