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§ 6 AHK (Thiele)

Thiele4. AuflJuli 2023

§ 6 (1) Die Berechnung des Honorars im gesamten Anwendungsbereich des 2. und 4. Teiles kann unter sinngemäßer Anwendung des RATG in seiner jeweiligen Fassung nach Maßgabe des Absatzes 3 erfolgen, insbesondere durch Anwendung der Bestimmungen über den Einheitssatz und der TP 1 bis 3 und 5 bis 9 RATG.

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