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§ 68 (Raschauer)

Raschauer3. AuflApril 2023

Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

 

(1) § 46 Abs. 1 a und § 64 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2018 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2010/64 EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren, ABl. Nr. L 280 vom 26.10.2010 S. 1.

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