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§ 65b KDV (I) (Schneider)

Schneider99. LfgAugust 2025

§ 65b (1) Im Rahmen der Mindestschulung in einer Fahrschule in Verbindung mit Übungsfahrten mit einem privaten Begleiter sind

eine theoretische Schulung im Ausmaß von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (UE),eine theoretische Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter im Ausmaß von 1 UE und

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