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§ 64 UrhG (Ciresa)

Ciresa23. LfgMai 2023

§ 64 Bei Berechnung der Schutzfristen (§ 60 bis 63) ist das Kalenderjahr, in dem die für den Beginn der Frist maßgebende Tatsache eingetreten ist, nicht mitzuzählen.

Berechnung der Schutzfrist

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