111. LfgNovember 2025
2. ABSCHNITT A. Abgabenbehörden 3. Finanzämter Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe
(1) Das Finanzamt für Großbetriebe ist in Bezug auf die in Abs. 2 und 3 genannten Angelegenheiten zuständig für