vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 607 ZPO (Hofstätter)

Hofstätter6. AuflNovember 2025

Wirkung des Schiedsspruchs

 

Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte