(1) Steuer wird für jede einzelne Versicherung berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist
regelmäßig das Versicherungsentgelt;bei Pflanzenversicherungen gegen Elementarschäden (Hagel, Frost und andere ungünstige Witterungsverhältnisse) in derSeite 4
(1) Steuer wird für jede einzelne Versicherung berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist
regelmäßig das Versicherungsentgelt;bei Pflanzenversicherungen gegen Elementarschäden (Hagel, Frost und andere ungünstige Witterungsverhältnisse) in derSeite 4
