vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 QEG (Albiez/Zwettler)

Albiez/Zwettler1. AuflAugust 2024

2. Abschnitt
Befugnisse einer Qualifizierten Einrichtung

 

§ 5 (1) Eine Qualifizierte Einrichtung ist berechtigt, die Unterlassung (Beendigung und Verbot) eines rechtswidrigen Verhaltens eines Unternehmers zu verlangen, wenn dieses die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte