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§ 5 EPG (Jesser-Huß)

Jesser-Huß6. AuflAugust 2023

§ 5 (1) Eine eingetragene Partnerschaft darf nicht begründet werden

aufgehoben, BGBl I 2017/161 (VfGH), ab 1. 1. 2019.mit einer Person, die bereits verheiratet ist oder mit einer anderen Person eine noch aufrechte eingetragene Partnerschaft begründet hat;

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