5. Abschnitt – Schlussbestimmungen
§ 53 (1) Diese Satzung tritt gemäß § 31 Abs. 9a ASVG mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Internet in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher geltende Satzung, kundgemacht im Internet unter avsv Nr. .../.... (Stammfassung) in der Fassung der Änderungen: